Kultbezirk 1
Kultbezirk 1 umfasst die Heiligtümer Objekt-Nr. 1, 12 und 13 sowie Opfergrube Nr. 14.Das große Heiligtum vom Sandberg Nr. 1
Das kleine Heiligtum Nr. 12
Das kleine Heiligtum Nr. 13
Opfergrube Nr. 14
Das große Heiligtum vom Sandberg Nr. 1
Das erste große Heiligtum von Roseldorf (Objekt Nr. 1) wurde von 2002 bis 2006 ausgegraben. Der große Graben, der den Kernbereich
des Heiligtums umschließt, hat eine Dimension von 17 mal 17 Metern. Der Zugang zum sakralen Innenbereich dürfte über eine
Holzbrücke erfolgt sein, da bei den Grabungen keine Unterbrechung, also keine Erdbrücke, zu erkennen war. In der vom Graben
umschlossenen Fläche fand sich eine annähernd rechteckige Grube von ca. 2 bis 3 Metern Größe, bei der es sich um eine Opfergrube
gehandelt haben dürfte, in welcher Tieropfer dargebracht wurden.Das kleine Heiligtum Nr. 12
Das kleine Heiligtum Objekt-Nr. 12 vom Sandberg [Roseldorf Kultbezirke Kultbezirk 1 - seiteninterner Link]Dieses kleine Heiligtum (Objekt-Nr. 12) wurde in den Jahren 2006 und 2007 gegraben. Seine Ausdehnung beträgt ca. 10 mal 10 Meter im Quadrat. Der Graben selbst ist nur bis zu ca. einem halben Meter tief und an seiner Oberfläche bis zu ca. 1 Meter breit.
Im Zentrum der Anlage waren einst vier kleine Gruben angelegt, in denen sich bei der Ausgrabung keine Funde feststellen ließen. Sie scheinen bewusst in der Form eines Quadrates platziert worden zu sein und möglicherweise als zentrale Opfergruben gedient zu haben.
Das Fundspektrum entsprach im Wesentlichen dem des großen Heiligtums, allerdings wurden hier weit weniger Eisenobjekte und deutlich mehr Knochen gefunden, besonders menschliche Knochen.
Das kleine Heiligtum Nr. 13
Das zweite kleine Heiligtum in Kultbezirk 1 (Objekt-Nr. 13) auf dem Sandberg wurde im Jahr 2007 gegraben. Es hat mit ca. 10 x 10 Metern ganz ähnliche Ausmaße wie das kleine Heiligtum Nr. 12. Auch die Breite des Grabens und seine Tiefe entsprachen diesem.Exakt in der Mitte der Innenfläche des vom Graben umschlossenen Bereichs befand sich eine eher seichte Grube, bei der es sich um eine Opfergrube gehandelt haben dürfte.
Im Vergleich zum kleinen Heiligtum Nr. 12 und vor allem zum großen Heiligtum Nr. 1 war neben der allgemein wesentlich geringeren Fundanzahl vor allem das Fundspektrum nicht so breit gefächert. Keramikfunde überwogen bei weitem, gefolgt von relativ wenigen Knochenfunden und vereinzelten Metallfunden.